Was ist das Bestellerprinzip?

 

Die Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen ist neu geregelt. Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt. Sprich, wer bestellt, der bezahlt.

 

Diese Regelung trifft NUR auf Wohnimmobilien zu.

 

Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?

 

Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung von Wohnungs-mietverträgen gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.

 

Warum sind wir der richtige Partner für Sie!

 

Unser Unternehmen arbeitet bereits heute nach diesem Grundsatz – mit Erfolg. Denn wir wissen, dass zufriedene Eigentümer gern bereit sind, die Kosten für die erfolgreiche und professionelle Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen.